Die von der französischen .fr TOP Level Domain-Verwaltung AFNIC angeordnete Blockade von 4.465 Domains sorgt weltweit für Kopfschütteln.
AFNICs brachialer Alleingang hat die Gefahren aufgezeigt, was passiert, wenn eine Registry Polizei spielt. Ist es annehmbar, dass eine Top-Level-Domain Verwaltung 4465 Internet Websites ohne Vorwarnung ins Chaos stürzen kann?
Ganz so einwandfrei, wie es die AFNIC gerne sehen möchte, dürfte die Sperrmaßnahme aus rechtlicher Sicht jedenfalls nicht sein.EuroDNS will heute bei einem ersten gerichtlichen Termin am 09. November 2004 prüfen lassen, wie es mit der Rechtmäßigkeit der Blockade bestellt ist. Und das dürfte spannend werden.In ihrer eigenen Begründung der Sperre spricht AFNIC nämlich selbst nicht von einer Verletzung der Vergaberichtlinien, was möglicherweise als Vertragsverletzung interpretiert werden könnte. Vielmehr ist davon die Rede, dass die stellvertretende Eintragung des französischen Agenten von EuroDNS, Laurent Nunenthal, als Domain-Inhaber gegen den „Geist der Namens- Charta"verstößt. In einem solchen Fall wäre es aber normalerweise üblich, die europafeindlichen Restriktionen der Charta in ihrem Wortlaut dem europäischen Geist anzupassen. Alles andere ist rechtlich zumindest fragwürdig. Rein formell ist es jedenfalls nicht verboten, mehrere Tausend Domains zu registrieren. Eine „Untervermietung“ oder andere Nutzung durch Dritte ist ebenfalls nicht ausdrücklich verboten.
Nunenthal als natürliche Person ist französischer Staatsbürger und als juristische Person steht er stellvertretend für ein Unternehmen, das über einen Eintrag im französischen Handelsregister verfügt. Auch das berechtigt ihn zur Registrierung einer Second Level Domain unter .fr. Für Probleme hat AFNIC ein eigenes Schlichtungsverfahren vorgesehen, das jeder Betroffene nutzen könnte. Aber diese Möglichkeiten wurden nicht ausgeschöpft und stattdessen eine brachiale Sperre angeordnet. Wobei billigend in Kauf genommen wird, dass dabei auch Domains gesperrt werden, deren „wahrer“ Inhaber zur Registrierung berechtigt ist. Das könnte beispielsweise für Unternehmen gelten, die zum Zeitpunkt der Anmeldung der Domain noch nicht über einen Handelsregistereintrag verfügten, diesen inzwischen aber erhalten haben. So muss sich AFNIC die Frage gefallen lassen, ob diese Sperre wirklich dazu dient, den Geist der Vergaberichtlinien hochzuhalten. Oder, ob es nicht vielmehr darum geht, ein Exempel an einem ausländischen Provider zu statuieren, um nationale Anbieter zu bevorzugen. Nach wie vor, es dürfte noch spannend werden.