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Einstweilige Verfügung gegen Fortinet wegen Verstoßes gegen die GPL

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Das Projekt GPL-violations.org hat beim Münchener Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die britische Niederlassung der Softwarefirma Fortinet erwirkt. Diese darf demnach ihre Produkte nicht weiter vertreiben, bevor sie den Bestimmungen der GNU General Public License entsprechen. Fortinet habe nicht nur gegen die Bestimmungen verstoßen, sondern auch versucht, dies zu vertuschen, teilt Projektbetreiber Harald Welte mit. GPL-violations.org hat nach eigenen Angaben in einigen Fortinet-Produkten Verstöße festgestellt, obwohl versucht worden sei, diese mit kryptografischen Verfahren zu verschleiern.

Fortinet bietet eine Reihe von Firewall- und Antiviren-Produkten an, die auf dem Betriebssystem „FortiOS“ basieren. Dieses nutze einen Linux -Kernel und einige freie Software, die exklusiv unter der GPL stünden. Im März hatte GPL-violations.org von Fortinet vergeblich eine Unterlassungserklärung verlangt. Eine außergerichtliche Einigung habe nicht erzielt werden können.

Er sei damit einverstanden einzuwenden, dass freie und Open-Source-Software kommerziell genutzt werde, betonte Welte. Die Anbieter sollten aber mit der GPL ebenso konform gehen, wie sie das mit jeder anderen Softwarelizenz tun würden. Die GPL schreibt die Offenlegung des Quellcodes vor. Außerdem müssen die Anbieter eine Kopie der GPL beilegen. Welte ist jüngst auf der CeBIT in Erscheinung getreten, als er dort 13 Anbieter auf Verstöße gegen die GPL hinwies.

Eingetragen am 14.04.2005


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